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- Vertragsgegenstand
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen, die von Franz Josef Danner als Einzelunternehmer im Bereich der Filmproduktion, Kameraführung, Schnitt und der Entwicklung von Arbeitsweisen und Pipelines für andere Produktionsfirmen angeboten werden. Der Vertragsgegenstand umfasst Filmproduktionen, Postproduktion, und Prozessoptimierungen im Videoproduktionsbereich.
- Leistungsumfang
Der Leistungsumfang wird für jedes Projekt individuell festgelegt. Dies umfasst Tätigkeiten als Kameramann, Cutter, Regisseur, Autor oder Berater. Für kleinere Projekte sind bis zu drei Korrekturen nach der Abgabe inkludiert. Zusätzliche Änderungen werden gesondert berechnet. Für größere oder spezielle Projekte werden Anpassungen individuell vereinbart.
- Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ist im Angebot oder Vertrag festgelegt. Zahlungen sind in der Regel nach Projektabschluss fällig. Bei langfristigen oder kostenintensiven Projekten können Vor- oder Zwischenzahlungen vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug wird nach vier Tagen eine Zahlungserinnerung verschickt, eine weitere nach 14 Tagen und eine Mahnung nach 21 Tagen. Ab der ersten Mahnung fallen wöchentlich fünf Euro Verzögerungsgebühr an.
- Stornobedingungen
Eine Absage weniger als drei Tage vor Projektbeginn führt zu einer Stornogebühr von 50 % der vereinbarten Vergütung. Bei Absagen am Starttag oder danach ist die volle Vergütung zu leisten. Dies gilt sowohl für Produktionen, die im eigenen Namen als auch für andere Produktionsfirmen durchgeführt werden.
- Haftung und Gewährleistung
Für Schäden, die nicht von der Versicherung abgedeckt werden, haftet die verantwortliche Person. Schäden durch höhere Gewalt sind von der Haftung ausgenommen. Verzögerungen, die durch Eigenverschulden verursacht werden, verpflichten die verantwortliche Person zu einer Schadenersatzzahlung, deren Höhe im jeweiligen Fall festgelegt wird.
- Urheberrecht und Nutzungsrechte
Die Urheberrechte an den produzierten Werken verbleiben beim Dienstleister. Die Nutzungsrechte werden individuell vereinbart, insbesondere bei Entwicklungsarbeiten wie Regie, Drehbuch oder Kamera. Die Vereinbarung umfasst die Art der Nutzung sowie deren Dauer und geografischen Umfang.
- Vertraulichkeit
Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Materialien und Informationen sind streng vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für Daten, die zur Bearbeitung ins Büro geschickt werden. Die Verwahrung und Sicherung erfolgt auf einer sicheren Basis und wird nicht an Dritte weitergegeben.
- Verantwortlichkeiten und Sicherheit
Vor Beginn der Arbeit wird festgelegt, welche Partei für welchen Aspekt der Produktion zuständig ist, einschließlich Equipmentbereitstellung und Einholung von Genehmigungen. Tätigkeiten, die potenzielle Gefährdungen beinhalten, werden ausschließlich von erfahrenen Fachkräften ausgeführt, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
- Abnahme
Die Abnahme erfolgt durch die Übergabe des fertigen Produkts an einen vorher festgelegten Abgabekanal, begleitet von einer schriftlichen Bestätigung. Der Auftraggeber hat anschließend die Möglichkeit, innerhalb eines festgelegten Zeitraums Korrekturwünsche zu äußern, sofern diese im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs liegen.
- Sonstiges
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die restlichen Bestimmungen davon unberührt.